Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle des Fotografen/Bildautors durchgeführten Aufträge Lieferungen und Leistungen.

Sie gelten als vereinbart, wenn nicht unverzüglich binnen drei Werktagen schriftlich widersprochen wird.

Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie durch den Fotograf/Bildautor schriftlich anerkannt wurden. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Die AGB gelten ebenso für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen, insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Nutzungsrechte/Urheberrechte

Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an dem Bildmaterial zur einmaligen Verwendung und nur für private Zwecke (insbesondere Privatpersonen) oder zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck (insbesondere Firmen). Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und vorherigen schriftlichen Genehmigung des Fotografen/Bildautors. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars vom Fotograf/Bildautor auf den Auftraggeber über. Ausschließliche Nutzungsrechte müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einem Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar. Es wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom
Auftraggeber angegebenen Zweck.

Jede darüber hinaus gehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen/Bildautors.

Das gilt insbesondere für:

  • die Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials
  • die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung auf Datenträger aller Art
  • die Verbreitung im Internet, Intranet, in Online-Datenbanken, elektronischen Archiven, auf Diskette, CD-ROM oder
  • ähnlichen Datenträgern
  • die Weitergabe des Bildmaterials auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
  • Herstellung von Hardcopies geeignet sind

Der Fotograf/Bildautor ist nicht zur Herausgabe von Negativen, Dias, Datenträgern, Dateien und sonstigen Daten an den Auftraggeber verpflichtet, es sei denn dieses wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Das Herausgegebene ist dann gesondert zu vergüten.

Veränderungen des zur Verfügung gestellten Bildmaterials durch Foto-Composing, Foto-Montage oder durch sonstige elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Fotografen/Bildautors zulässig.

Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf/Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Digitale Bilddaten sind so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen/Bildautors mit diesen elektronisch verknüpft ist und diese Verknüpfung bei Datenübertragungen und Wiedergabe jeglicher Art erhalten und damit der Fotograf/Bildautor als Urheber eindeutig ersichtlich bleibt.

Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt den Fotograf/Bildautor zum Schadenersatz.

Veröffentlichung des Bildmaterials zur Eigenwerbung des Fotografen

Bei Widerruf ist die Herausnahme aus den Werbeträgern des Bildmaterials nur sukzessive möglich. Dies betrifft Werbeträger
aller Art (Website, Drucksachen – mindestens bis sie aufgebraucht sind -, Ausstellungsfotos, etc.).

Auftragserteilung

Eine Auftragserteilung gilt für beide Vertragsparteien als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in
schriftlicher Form vom Fotograf/Bildautor festgehalten wurde.

Sollte eine Auftragserteilung für Hochzeitsfotografie vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung
von 20 % des Grundpreises, aber mindestens 200,00 Euro (bis 12 Wochen vor Fototermin), 50 % des Grundpreises
(bis 6 Wochen vor Fototermin), 90 % des Grundpreises (bis Fototermin) fällig.

Der Fotograf/Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

Honorar/Vergütung

Es gilt das vereinbarte Honorar.

Für Änderungen, welche der Auftraggeber während der Aufnahmearbeiten wünscht und diese einen Mehraufwand erfordern sowie Änderungen nach Abschluss der Bildarbeiten, hat der Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten zu tragen.Für bereits begonnene Arbeiten behält der Fotograf/Bildautor den Honorar-Anspruch.

Nebenkosten, wie Kosten für eine Fotoerlaubnis bestimmter Locations sowie Fahrtkosten (mehr als 20 km Umkreis) etc., sind
vom Auftraggeber zu tragen.

Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag abgeschlossen werden, ist der Fotograf/Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

Das Honorar ist mit Übergabe des fertigen Bildmaterials zu zahlen.

Eine Honorarzahlung auf Rechnung muss besonders vereinbart werden. Das Honorar ist dann binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht spätestens 20 Tage nach Rechnungsstellung vergütet.

Das Bildmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars Eigentum des Fotografen/Bildautors. Bei Widerruf ist die Herausnahme der Fotos nur sukzessive möglich. Dies betrifft Werbeträger aller Art (Website, Drucksachen – mindestens bis sie aufgebraucht sind -, Ausstellungsfotos, etc.).

Schutzrechte Dritter

Der Auftraggeber darf dem Fotograf/Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren
Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter.

Der Auftraggeber versichert demnach, dass er an den dem Fotograf/Bildautor übergebenen Vorlagen das Verbreitungs- sowie Vervielfältigungsrecht besitzt, dass ihm bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen, bei abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung der Inhaber der Rechte erteilt wurde. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder
sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

Der Auftraggeber hat den Fotograf/Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhenden Ersatzansprüche Dritter trägt demnach der Auftraggeber. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abwehr dieser Ansprüche auf seine Kosten zu übernehmen und dem
Fotograf/Bildautor den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Haftung

Der Fotograf/Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bildautors oder seines Erfüllungsgehilfen resultieren.

Für Schäden an den dem Fotograf/Bildautor überlassenen Sachen, wie Gegenstände, Vorlagen, Negative, Dias, Daten u. ä., haftet der Bildautor nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei Nichterscheinen des Fotografen/Bildautors zu einem Termin, welches er nicht vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, übernimmt der Fotograf/Bildautor keine Haftung für die daraus resultierenden Schäden. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Vorlagen u. ä. erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
Der Fotograf/Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder durch Dritte.

Leistungsstörung

Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf/Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend dem Stundensatz. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf/Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, und für Wartezeit den ausgewiesenen
Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf/Bildautor auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotograf/Bildautor bestätigt worden sind. Der Fotograf/Bildautor haftet bei Fristüberschreitung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens eine Woche nach Ablieferung der Bilder beim Fotograf/Bildautor
eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Datenschutz

Ihre Daten werden ausschließlich zur einwandfreien Abwicklung Ihres Auftrags gespeichert und verwendet. Sie werden ebenso wie die dem Fotograf/Bildautor im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich behandelt.

Anwendbares Recht/Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von das portrait, Frankfurt am Main.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/

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